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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Gegenstand der Mitgliedschaft bei der Prüfstelle für Websicherheit
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragsbedingungen über die Nutzung des Gütesiegels der Prüfstelle für Websicherheit (im Nachfolgenden "PfW"), die Nutzung der PfW Onlinesysteme, die Zahlungen der Beiträge, die Anzeige und Mitwirkungspflichten, sowie die Leistungen der PfW und die Verpflichtungen der Webseitenbetreiber geregelt.
Durch die Zusage der PfW über eine Mitgliedschaftsanfrage zu einer Webseite beginnt das Vertragsverhältnis. Der Webseite-Betreiber verpflichtet sich im Sinne des § 14 BGB als Unternehmer zu handeln.
§2 Nutzungsrechte und Nutzungsdauer des PfW-Gütesiegels, Prüfung und Kontrollrechte der PfW.
Die PfW räumt Ihren Mitgliedern das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, das Gütesiegel der Prüfstelle für Websicherheit in unveränderter Form, Darstellung und Gestaltung auf den Seiten seines durch die PfW geprüften und in der Prüfungsurkunde aufgeführten Web-Auftritts, mit Link auf die Startseite der PfW zu verwenden. Weitere Nutzungsrechte des PfW-Gütesiegels bestehen nicht.
Das Nutzungsrecht der geprüften, anerkannten und in der Prüfungsurkunde aufgeführten Webseite beläuft sich auf die Dauer von 12 (zwölf) Monaten und beginnt mit Annahme des Mitgliedschaftsantrages. Nach 12 (zwölf) Monaten wird die in der Prüfungsurkunde aufgeführte Webseite einer erneuten Prüfung unterzogen und von der PfW entschieden ob das Gütesiegel weiter verwendet werden darf oder aberkannt wird. Wird das Gütesiegel weiterhin anerkannt, so räumt die PfW dem Webseite Betreiber ein erneutes 12 (zwölf) Monate langes Nutzungsrecht ein. Im Falle einer Aberkennung besteht kein Rechtsanspruch des Webseite-Betreibers auf weitere Nutzungsrechte.
Der Webseite-Betreiber ist erst dann berechtigt das PfW Gütesiegel zu nutzen, wenn die vollständige Prüfung der als Mitgliedschaft beantragten Webseite vollzogen ist und die Prüfungsurkunde zugestellt wurde. Die Prüfung erfolgt in 2 (zwei) Schritten. Im ersten Schritt wird die Erstprüfung vollzogen, in der festgestellt wird ob die Webseite grundsätzlich berechtigt ist, Mitglied bei der PfW zu werden. Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, wird der zweite Prüfungsschritt vollzogen, in dem die Webseite detailliert anhand der PfW Qualitätskriterien geprüft wird.
Die geprüfte und in der Prüfungsurkunde aufgeführte Webseite, räumt der PfW das uneingeschränkte Recht ein während der Nutzungs- und Vertragsdauer die Webseite erneut zu prüfen oder Folgekontrollen zu unterziehen.
Schaffung der Nutzungsbedingungen:
Nach einer Prüfung der als Mitgliedschaft beantragten Webseite durch die PfW und der
unverbindlichen Zusage, welche dadurch ensteht, dass die Webseite als Mitglied zulässig ist,
die Prüfung der Webseite durch die PfW vollzogen ist oder erst vollzogen werden kann, wenn der
Webseite-Betreiber die Qualitätskriterien der PfW erfüllt hat, besteht für den Webseite-
Betreiber die Möglichkeit, die Nutzungsbedingungen zu schaffen, falls diese noch nicht vollständig
vorhanden sind. Hierfür gelten folgende Richtlinien:
- Die PfW legt dem Webseite-Betreiber (Antragsteller der Mitgliedschaft) nach Abschluss der Prüfung einen Kriterienkatalog vor, welcher erfüllt werden muss um eine verbindliche Zusage der PfW über die Nutzung des PfW-Gütesiegels zu erlangen.
- Der Webseite Betreiber hat nach Zusendung des Kriterienkatalogs durch die PfW die Möglichkeit, den Kriterienkatalog mit einer Frist von 4 (vier) Wochen vollständig und ohne Mängel zu erfüllen.
- Wird der Kriterienkatalog innerhalb der Frist von 4 (vier) Wochen erfüllt, so teilt der Webseite- Betreiber dies der PfW schriftlich mit. Die PfW wird dann überprüfen ob der Kriterienkatalog vollständig und ohne Mängel erfüllt wurde, und entweder Verbesserungen fordern oder eine verbindliche Zusage erteilen. Mit Zugang der verbindlichen Zusage durch die PfW beginnt die Mitgliedschaft bei der PfW.
- Wird der Kriterienkatalog innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen nicht vollständig erfüllt so gilt der Mitgliedschaftsantrag als abgelehnt.
- Eine Anpassung der 4 (vier) Wochen Frist ist unter bestimmten Voraussetzungen, über die alleine die PfW entscheidet, möglich.
Nutzungsbedingungen:
- Das Nutzungsrecht des PfW-Gütesiegels besteht nur solange wie die Webseite die zuletzt gültigen Qualitätskriterien vollständig und ohne Mängel einhält.
- Keine anderen Güte- oder Prüfsiegel auf ihren Seiten verwendet werden. Ausnahmen sind: Die von Drittanbietern verwendeten Gütesiegel entstammen einer unabhängigen und neutralen Prüfstelle, die mit den Qualitätskriterien des PfW-Gütesiegels übereinstimmen. Selbst erstellte Qualitäts- und Gütesiegel dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Ausnahmeregelungen sind jedoch möglich. Eine Entscheidung darüber liegt ausschließlich im Ermessen der PfW. Dies gilt zum Beispiel für anerkannte Gütesiegel für Produkte, Dienstleistungen und Institutionen.
- Sollten eine oder mehrere vorstehende Kriterien zur Nutzungsbedingung nicht erfüllt sein, so entfällt das Nutzungsrecht und der Webseite-Betreiber hat das PfW-Gütesiegel unverzüglich von seiner Webseite zu löschen. Sollte die Webseite die vorstehenden Nutzungsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder erfüllen, liegt es alleine im Ermessen der PfW, eine erneute Freigabe zur Nutzung des PfW-Gütesiegels zu erteilen. Dieser Umstand hat keine Auswirkung auf die Vertragsdauer und die anfallenden Gebühren denen der Webseite Betreiber unterliegt.
- Die Prüfstelle für Websicherheit ist berechtigt, die Qualitätskriterien und den Anforderungskatalog jederzeit entsprechend zu ändern, um Prüfungslücken zu schließen oder Anpassungen an die Rechtssprechung vorzunehmen. Hierbei informiert die PfW Ihre Mitglieder entsprechend und ist berechtigt Anpassungen der Webseite vom Webseite Betreiber umgehend einzufordern. Eine Einforderung liegt im Ermessen der PfW. Anpassungen sind dann aber spätestens zur nächsten Hauptprüfung zum Ende der Vertragslaufzeit erforderlich.
Missbräuchliche Verwendung und Vertragsstrafe:
Sollten die Qualitätskriterien nach Prüfung und Freigabe des PfW Gütesiegels zu einem
bestimmten Zeitpunkt nicht mehr erfüllt sein, so wird die PfW die Webseite abmahnen, umgehend die
erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Sollte dies in einer angemessenen Frist, die im Ermessen der
PfW liegt, nicht geschehen und das Gütesiegel der PfW oder sonstige Hinweise auf die PfW weiterhin
verwendet werden, so kann die PfW die Mitgliedschaft und die damit verbundene Vertragsbindung jederzeit
kündigen und den Webseite Betreiber zu einer Strafzahlung in Höhe von 10.000 EUR auffordern.
§3 Leistungen der Prüfstelle für Websicherheit
Die Leistungen der Prüfstelle für Websicherheit beschränken sich auf die Prüfung des Antragsstellers der Mitgliedschaft anhand der Qualitätskriterien und auf die Vergabe des PfW-Gütesiegels bei Erfüllung aller auf den Antragsteller zutreffenden Qualitätskriterien. Des Weiteren beschränkt sich die Leistung der Prüfstelle für Websicherheit im Bereich "Rechtsberatung", "Suchmaschinenoptimierung (SEO)" und "Marketingberatung" auf die Weiterleitung von Mitgliedsanfragen an externe Dienstleister (Subunternehmer), die für die Ausführung bzw. Erledigung der Mitgliedsanfrage verantwortlich sind. PfW übernimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich keine Haftung für die von Dritten ausgeführten Beratungen und Dienstleistungen. Der von PfW genannte Rechtsanwalt stellt den Mitgliedern der Prüfstelle für Websicherheit ein Kontingent in Höhe von 150 Stunden pro Jahr an Rechtsberatung zur Verfügung. Ist dieses Beratungskontingent aufgebraucht, verfällt der Anspruch des PfW-Mitglieds auf kostenfreie Rechtsberatung. Die von PfW genannte Agentur für Suchmaschinenoptimierung (SEO) bietet den Mitgliedern der Prüfstelle für Websicherheit eine Grundoptimierung der Internet-Seite inkl. Betreuung für den Zeitraum von 12 Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft an. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf diese kostenfreie Dienstleistung. Der von PfW ausgegebene Gutschein für eine Marketingberatung in Höhe von 300 EUR kann bei dem von PfW genannten Unternehmensberater eingelöst werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Marketinganalyse inkl. Empfehlungskatalog durchschnittlich zwei Tage in Anspruch nimmt und deshalb Mehrkosten für das Mitglied entstehen können.
Nicht in den Leistungen der PfW sind enthalten:
- Juristische, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, in jeglicher Form.
- Hilfe bei der Bereinigung von Problembereichen um Qualitätskriterien zu erfüllen.
§4 Preise, Unkostenbeiträge, Zahlungsbedingungen und Lastschriftverfahren
Jedes geprüfte, zertifizierte und aufgenommene Mitglied der PfW bezahlt einen jährliche Unkostenbeitrag in Höhe von 240 (Zweihundertvierzig) EUR. Der Bruttobeitrag in Höhe von 285,60 (Zweihundertfüundachtzigkommasechzig) EUR beinhaltet die aktuell gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Die Fälligkeit des Jahresbeitrags ist vor Freigabe über die Verwendung des PfW-Gütesiegels auf der Webseite des Mitglieds an die PfW zu bezahlen. Bei Zahlung per PayPal oder Überweisung ist der volle jährliche Unkostenbeitrag in Höhe von 285,60 (Zweihundertfüundachtzigkommasechzig) EUR im Voraus zu entrichten. Bei Bezahlung per Lastschriftverfahren wird der jährliche Beitrag zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von 2,50 (zweikommafünfzig) EUR von dem angegebenen Konto eingezogen.
Bei Lastschriftverfahren behält sich die PfW das Recht vor, Mitglieder die das Lastschriftverfahren beantragen, ohne einen Grund nennen zu müssen, abzulehnen. Bei Rücklastschriften fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 15 (fünfzehn) EUR an.
Bei Zahlungsverzug behält sich die PfW das Recht vor das PfW-Gütesiegel abzuerkennen und den Webseite-Betreiber aufzufordern das PfW-Gütesiegel und alle Hinweise auf die PfW umgehend von der Webseite zu nehmen. Des Weiteren behält sich die PfW das Recht vor, die Mitgliedschaft und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Durch eine fristlose Kündigung erlischt nicht der Anspruch der PfW auf den jährlichen Unkostenbeitrag. Dieser ist dann sofort und in voller Höhe fällig.
§5 Mitwirkungspflicht
Sollte das Mitglied seine Webseite wesentlich ergänzen, erweitern oder anpassen ist es verpflichtet, dies umgehend der PfW anzuzeigen. Die PfW wird dann eine erneute Prüfung durchführen und gegeben falls Anpassungen verordnen. Diese unterliegen § 2 Nutzungsbedingungen.
§6 Haftung
Die PfW weist ausdrücklich drauf hin, dass die PfW ausschließlich die in § 2.6 beschriebenen Voraussetzungen zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen prüft. Auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes ist die Prüfung durch die PfW und das dadurch zu vergebende Gütesiegel keine rechtliche Prüfung. Die Freigabe über die Verwendung des PfW-Gütesiegels ist daher keine Aussage, dass der Webseite Betreiber und der damit verbundene Web-Auftritt technisch einwandfrei ist oder allen einschlägigen Bestimmungen, insbesondere Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb oder gegen missbräuchliche Vertragsklauseln entspricht.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Die PfW übernimmt auch keine Haftung für Partner der geprüften und durch die PfW zertifizierten Webseiten und auch nicht für Links von und zu anderen Webseiten die mit der von der PfW geprüften und zertifizierten Webseite verlinkt sind.
Da die PfW die Webseiten die sie zertifiziert nur zu Beginn grundlegend prüft und nicht zwangsläufig auch während der Vertragslaufzeit, ist die Haftung gegenüber Dritter bzw. Haftung Dritter ausgeschlossen, falls die Webseite Ergänzungen sowie Änderungen der PfW nicht fristgemäß anzeigt.
Sollte eine geprüfte und zertifizierte Webseite Vermittlungstätigkeiten für Dritte durchführen, so verpflichtet sich der Betreiber der von der PfW geprüften und zertifizierten Webseite, das auch diese die Richtlinien dieser Vertragsbedingungen nachkommen und sich an die Qualitätskriterien der PfW halten. Dies gibt ebenso für Vertragspartner von der von der PfW geprüften und zertifizierten Webseite. Die Haftung über Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
§7 Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Vertragsbeendigung
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Mitgliedschaft bei der PfW verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht bis spätestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der jeweiligen 1 (ein) Jahresfrist gekündigt wird. Bei Verlängerung ist eine erneute Prüfung der Webseite fällig und unterliegt den Verpflichtungen wie in § 4 Preise, Unkostenbeiträge, Zahlungsbedingungen und Lastschriftverfahren, beschrieben. Das Nutzungsrecht wie in § 2.2 aufgeführt sowie das Recht der PfW zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses liegt insbesondere dann vor, wenn die Webseite die Nutzungsbedingungen aus diesem Mitgliedsvertrag verletzt und nach Abmahnung und einer angemessenen Bereinigungsfrist nicht wieder erfüllt, oder wenn die Webseite mit mindestens 2 (zwei) aufeinanderfolgenden Monatsraten in Verzug gerät.
§8 Vertragsänderungen
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Webseite Betreiber schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt wenn der Webseite Betreiber den Änderungen nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.
§9 Schlußbestimmungen
Den Mitgliedschaftsvertrag betreffende Erklärungen sind nur dann gültig, wenn sie in Textform i.S.v. § 126b BGB zugehen. Kündigungen bedürfen immer der Schriftform per Einschreiben (§ 126 BGB).
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Mitgliedschaftsvertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Parteien ist München.
Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand Januar 2009